Die Rettungsgasse

Im vergangenen Spätsommer kam es durch einen LKW-Brand auf der A3 zu einem Stau, in dem die Rettungskräfte aufgrund fehlender Rettungsgasse kaum zu Verletzten im Stau durchkamen. In diesem Stau kollabierte auch ein Kind, das erst von einer Motorradstaffel erreicht und versorgt werden konnte. Wie wir jetzt erfahren mussten, verstarb das Kleinkind noch in der gleichen Nacht im Krankenhaus.
Die genauen Umstände und in wiefern die fehlende Rettungsgasse hierfür eine Mitschuld trägt, sind noch unbekannt.

Rettungsgasse gesetzlich vorgeschrieben
Bei Stau auf Autobahnen müssen Autofahrer laut StVO eine sogenannte Rettungsgasse bilden um Einsatzfahrzeugen das Vordringen zum Unfallort zu ermöglichen. Doch viel zu viele Autofahrer sind sich der Regeln nicht bewusst oder ignorieren sie. Die Sturheit kostet in einigen Fällen Menschenleben.

30 Jahre Leichtsinnigkeit und Ignoranz in Deutschland?

Bereits seit 1982 gilt §11 der StVO für ‘Besondere Verkehrslagen‘ „(2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.“

Ungeachtet der klaren Gesetzeslage werden nur in seltenen Fällen adäquate Rettungsgassen für Einsatzfahrzeuge wie Rettungswagen, Notarztfahrzeuge, Feuerwehr und Polizei freigehalten.

Es mangelt an Wissen, Vorbildwirkung und in einigen Fällen sogar an Einsicht bei PKW- und sogar LKW-Fahrern.
Wird jedoch keine Gasse gebildet können RTW, NAW und Feuerwehr nur viel zu langsam zum Einsatzort vorrücken.

Die Verzögerung zahlen verunfallte Autofahrer mit ihrem Leben oder bleibenden Schäden.

Und es kann jeden Treffen, der auf einer deutschen Autobahn in eine Notlage gerät.

Vorbild Österreich: Hohe Bußgelder und vorbildliche Autofahrer

In Österreich gilt seit 1. Januar 2012 die Rettungsgasse auf Autobahnen und Schnellstraßen. Verstöße gegen die Anordnung werden mit hohen Bußgeldern bis zu 2.000 Euro geahndet. Mit Einführung der Rettungsgasse wurde aber auch eine groß angelegte Werbekampagne initiiert, die Autofahrer aufklärt. Ein TV-Spot der im österreichischen Fernsehen gezeigt wurde, zeigt wie im Falle von Stau der Rettungsweg freigehalten werden muss und in Österreich funktioniert die Rettungsgasse nunmehr in aller Regel perfekt.

Allein in Deutschland scheint das Konzept noch nicht zu fruchten. Obwohl auch hier ein Bußgeld von mindestens 20 Euro bei Nichteinhaltung fällig werden kann. Verfolgt werden Verstöße leider viel zu selten.

Unsere Tipps:

  • Bilden Sie stets eine Rettungsgasse wie im Beispiel beschrieben!
  • Gehen Sie mit gutem Beispiel voran, unerfahrene Autofahrer werden ihnen folgen und dankbar sein!
  • Nutzen Sie die Rettungsgasse niemals für egoistische Überholmanöver
  • Fahren Sie vorsichtig auf das Stauende hinzu und warnen Sie weitere Autofahrer

Das System zur Bildung der Rettungsgasse ist denkbar einfach.
In dem kurzen folgenden Video wird es nochmals genaustens erklärt: