So glanzvoll und faszinierend der Silvesterbrauch auch ist, so große Gefahren birgt er.
Feuerwehren und Notärzte haben Silvester Hochbetrieb.
Leichtsinniges Hantieren mit Feuerwerkskörpern sei eine der häufigsten Unfallursachen, weiß der Verband öffentlicher Versicherer.
Besonders Kinder sind gefährdet: Jedes Jahr endet die Silvesternacht für rund 200 Kinder in der Notaufnahme.
Eltern dürfen ihre Sprösslinge daher nie unbeaufsichtigt Feuerwerkskörper zünden lassen, rät der Verband. Außerdem müssten sie ihre Kinder unbedingt für die Gefahren sensibilisieren, die von Böllern und Raketen ausgehen.
Ein grundsätzliches Knallverbot hingegen stoße beim Nachwuchs zumeist auf taube Ohren.

Deshalb gibt der Verband folgende Tipps:

So erkennen Sie geprüftes Feuerwerk

Geprüftes Feuerwerk ist mit einer Registriernummer und einem CE-Zeichen gekennzeichnet.

Die Registriernummer enthält die Kennnummer der Prüfstelle, die die EU-Baumusterprüfung für den Feuerwerkskörper durchgeführt hat.

Das CE-Kennzeichen ist kombiniert mit der Kennnummer der Prüfstelle, die die Qualitätssicherung beim Hersteller überwacht.

Europaweit dürfen 14 Prüfstellen Pyrotechnik – davon 13 Feuerwerk – prüfen. In Deutschland wird Feuerwerk von der BAM geprüft. Die BAM hat die Kennnummer 0589.

0589 – F2 – 1254 ist ein Beispiel für eine Registriernummer, die die BAM vergeben hat. F2 steht für Feuerwerk der Kategorie 2. 1254 ist eine fortlaufende Nummer.

Quelle: BAM

Richtige Lagerung

Quelle:BAM

Grundsätzlich ist bei der Lagerung darauf zu achten, dass Feuerwerk kühl und trocken gelagert wird, da z.B. Feuchtigkeit zu Funktionsverlust und zu hohe Temperaturen zur Zündung führen können. Das Abstellen dieser Gegenstände in unmittelbarer Nähe von oder auf Heizkörpern oder Heizleitungen ist zu vermeiden.


Halten Sie (Sicherheits) Abstand!

Für Feuerwerk der Kategorie F1 und F2 gibt es festgelegte Schutzabstände, um Personen und schützenswürdige Gegenstände oder Einrichtungen nicht zu gefährden. Bei Feuerwerk der Kategorie F2 muss grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von mindestens 8 Metern eingehalten werden. Es darf darüber hinaus nur im Freien verwendet werden.

Quelle: BAM

Verwenden Sie kein illegales Feuerwerk

Quelle: BAM

Verwenden Sie unter keinen Umständen illegale Feuerwerkskörper. Diese enthalten oft nicht nur Schwarzpulver, sondern sind mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz und/oder anderen Materialien gefüllt. Zudem ist nicht gewährleistet, dass vom Moment des Anzündens bis zum Zünden des Knallkörpers auch genügend Zeit bleibt, um den benötigten Sicherheitsabstand zu erlangen. So kann z.B. das Zünden eines Knallkörpers in der Hand hier zu schweren Verletzungen führen.


Doch auch schon auf der Party im Zimmer lauern vielfältige Brandgefahren. Ob Tischfeuerwerk, Bleigiessen oder das beliebte Fondue – Silvester wird gerne mit dem Feuer gespielt.

Wenn dann noch eine üppige Tischdekoration aus Luftschlangen und Konfetti hinzu kommt, wächst die Gefahr.

Schon ein paar einfache Maßnahmen vermeiden einen Zimmerbrand auf Ihrer Silvesterparty.

Dies sind ein paar Punkte für einen Sicherheitscheck zu Ihrer Silvesterparty:


Balkon vor Brand schützen

Auf Balkon oder Terrasse sammeln sich im Winter oft viele Dinge an: Gartenmöbel, Sonnenschirm, leere Kisten oder Zeitungsstapel. Man plant, sie beim Frühjahrsputz zu entsorgen oder im Sommer wieder in den Garten zu stellen – doch vor allem an Silvester ist dieses Gerümpel gefährlich. „Wenn Balkon oder Terrasse vollgestellt sind, erhöht sich damit die Brandlast ungemein“, warnt Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbands (DFV). 

Vor allem leicht entzündliche Materialien wie Papier oder der ausgetrocknete Weihnachtsbaum sollten in der Silvesternacht nicht draußen gelagert werden: „Sie könnten durch einen fehlgeleiteten – oder gar gezielt abgeschossenen – Böller in Brand gesetzt werden. Ein solcherart angefachtes Feuer kann sich unter Umständen auch in die Wohnung ausbreiten“, erklärt Hachemer. 

Daher rät der Brandschutzexperte, die Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren zu schützen: „Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbaren Gegenstände von Balkonen, Terrassen und aus Hauseingängen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.“ Wenn der Balkon doch brennt, sollte man nur dann versuchen, das Feuer zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten gilt: Türen schließen, mit allen Personen die Wohnung verlassen und die Feuerwehr über den kostenfreien Notruf 112 alarmieren.


Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen mal etwas schief laufen, dann zögern Sie nicht!
Wählen Sie umgehend die Notrufnummer 112!

Fotos und Text: Feuerwehr Seulberg, Deutscher Feuerwehrverbrand, BAM