Kaum klettern die Temperaturen am Thermometer, beginnt wieder die Grillsaison. Doch Fehler beim Anzünden oder beim Betreiben des Grills können sich „brand- heiß“ oder sogar lebensgefährlich auswirken. Eine „abgebrannte“ Gartenparty oder aüßerst schwere und schmerzhafte Verbrennungen (von Körperteilen) sind keine Seltenheit. Im Extremfall kann es sogar zu einem tödlichen Unfall kommen. Verdeutlichen kann man sich die Gefahren daran, dass die aus dem Grill lodernden Flammen ca. 800 Grad Celsius, die Glut und das Rost ca. 500 Grad Celsius und das Gehäuse eines Metallgrills noch ca. 400 Grad Celsius Temperatur haben.

Deshalb sollten die folgenden Ausführungen beachtet werden:

Grillen mit Kindern

 

Besondere vorsichtig gilt es zu sein wenn Kinder beim Grillen dabei sind! Denn Kinder sind neugierig. Feuer ist für sie etwas ganz Besonderes: Es raucht, es zischt, da tut sich was! Doch leider kommt es immer wieder vor, dass Kinder beim Grillen schwer verletzt werden.

Die Gründe:

Deswegen:

Achtung! Auch scheinbar erloschenes Feuer birgt noch Gefahren:

Schwerste Hand- und Fußverletzungen kommen durch die noch glimmende Asche vor.  Also: Auch nach dem Grillen ist die Gefahr noch nicht vorbei.

Sollte es zu Brandverletzungen kommen

 

Kühlen Sie Brandwunden ca. 10-20 Minuten lang mit kühlem, sauberem Wasser.

Ab etwa 10% verbrannter Hautoberfläche ist der Grillunfall ein Fall für den Notarzt! Rufen Sie dann unverzüglich Hilfe über den Notruf 112.

Bei Kindern gilt: Schon eine Brandverletzung in der Größe eines 2 Euro-Stücks muß vom Notarzt versorgt werden.

Decken Sie die Wunde nach der Kühlung möglichst keimfrei ab. Verwenden Sie jedoch niemals Haushaltsmittel wie Mehl oder Ähnliches.

Betreuen Sie den Patienten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

Suchen Sie auch bei kleineren Verbrennungen baldmöglichst den Arzt auf.

Infos zum Thema sowie über Paulinchen-Initiative für brandverletzte Kinder e.V.