Teilnahmebedingungen

Für das Wallgewinnspiel Tickets für die Münchner Zwietracht des Fördervereins der Feuerwehr Seulberg e.V. auf Facebook.

Dieses Gewinnspiel wird veranstaltet vom Förderverein der Feuerwehr Seulberg e.V., Am Placken 2, 61381 Friedrichsdorf (nachfolgend „Förderverein“).

Im Rahmen dieses Gewinnspiels wird gemäß den folgenden Bedingungen unter allen Teilnehmern folgender Gewinn verlost:

3 Pakete mit jeweils 3 Eintrittskarten für das Münchner Zwietracht Open Air am 15.07.2023 an der Feuerwehr Seulberg und einem Meter Hütchen (oder ähnliches(Kaufwert muss identisch sein))

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Facebook steht auch nicht als Ansprechpartner für das Gewinnspiel zur Verfügung. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook sondern der Förderverein. Die an den Förderverein übermittelten Informationen werden einzig für das Gewinnspiel verwendet.

1.     Teilnahmeberechtigung

1.1.   Teilnahmeberechtigt sind Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Mitglieder, ihre Angehörigen und andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Gewinnspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

1.2.   Jede Person darf am Gewinnspiel nur einmal teilnehmen.

1.3.   Um an diesem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist eine Mitgliedschaft bei facebook.com Voraussetzung. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich über die Facebook-Seite der Feuerwehr Seulberg: Münchner Zwietracht Open Air.

2.     Durchführung

2.1.   Das Gewinnspiel beginnt am 30.06.2023 um 15:00 Uhr und endet am 09.07.2023, 10:00 Uhr (Gewinnspielzeitraum). Maßgeblich ist der elektronisch protokollierte Eingang beim Veranstalter.

2.2.   Zur Teilnahme an dem Gewinnspiel muss der Teilnehmer auf der Facebook Aktionsseite einen Kommentar abgeben und zwei befreundete Personen verlinken mit denen er das Konzert besuchen würde. Jeder Teilnehmer darf nur einmal posten; postet ein Teilnehmer mehrmals, zählt dies als ein Post. Kommentare die sich nicht auf das Gewinnspiel beziehen oder diese inhaltliche Anforderung nicht erfüllen, werden nicht als Teilnahme gewertet.

2.3.   Der von dem Teilnehmer hierzu eingestellte Textbeitrag darf Rechte Dritter nicht verletzen. Es darf sich daher nur um Fotos/Bilder oder Texte handeln, die der Teilnehmer eigens aufgenommen bzw. erstellt hat bzw. zu deren Verbreitung der Teilnehmer berechtigt ist. Das hochgeladene Foto/Bild darf  lediglich Personen abbilden, die mit einer Abbildung zu diesem Zweck einverstanden sind Werke Dritter darf das Foto/Bild nur abbilden, wenn eine Nutzungserlaubnis zu diesem Zweck besteht.

2.4.   Das hochgeladene Foto/Bild sowie etwaig eingestellter Text dürfen zudem keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte, hier insbesondere keine pornographischen, volksverhetzenden, menschenverachtenden oder in sonstiger Weise gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßenden Inhalte tragen.

2.5.   Mit dem Posten des Fotos/Bildes sowie etwaigen Textes erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass das Foto/Bild im Facebook-Fotoalbum des Fördervereins unter Benennung des Teilnehmer-Namens (bzw. des Facebook-Profilnamens) veröffentlicht wird.

2.6.   Für die Nutzung des Fotos/Bildes durch den Förderverein überträgt der Teilnehmer unentgeltlich das Recht, das Foto/Bild zeitlich und räumlich unbeschränkt zu vervielfältigen, zu verbreiten sowie in elektronische Datenbanken (Facebook, Google-Bildersuche und alle mit diesen Medien verbundenen Diensten), elektronischen Datennetzen, Telefondiensten, etc. einzuspeisen und zu speichern und mittels digitaler oder anderweitiger Speicher- und Übertragungstechnik einer Vielzahl von Nutzern derart zugänglich zu machen, dass diese die Bilder davon auf jeweils individuellen Abruf kurzfristig mittels eines Fernsehers, Computers, Handys einschließlich sämtlicher Übertragungswege (Kabel, Funk, Mikrowelle, Satellit) und sämtlicher Verfahren (GSM, UMTS, etc.) sowie einschließlich sämtlicher Protokolle (z.B. TCP/IP, https, WAP, HTML, XML, etc.) empfangen können.

2.7.   Der Förderverein behält sich das Recht vor Fotos/Bilder oder sonstige eingestellte Beiträge nicht, oder nur in verkürzter bzw. geänderter Form zu veröffentlichen, sofern hierdurch der Sinn bzw. Aussagegehalt nicht entstellt wird.

2.8.   Mit Abgabe des Kommentars akzeptiert der Teilnehmer die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen.

2.9.   Nach Ende des Gewinnspielzeitraumes wird der Gewinner per Losentscheid ermittelt. Der Gewinner wird über die Reply-Funktion des Wallposts kontaktiert und aufgefordert seine  Kontaktdaten an kontakt@feuerwehr-seulberg.de anzugeben.

2.10. Der Gewinner muss innerhalb von 5 Tagen nach Benachrichtigung über den Gewinn antworten und den Gewinn bestätigen. Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, ist  der Förderverein berechtigt, den ursprünglichen Gewinner auszuschließen und unter den restlichen Teilnehmern einen neuen Gewinner auszulosen.

2.11. Der Gewinner erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Nutzernamens auf der Aktionsseite einverstanden.

3.     Gewinn

3.1.   Unter allen Teilnehmern verlost der Förderverein folgende Gewinne:

Jeweils drei 3 Pakete mit 3 Eintrittskarten für das Münchner Zwietracht Open Air am 15.07.2023 an der Feuerwehr Seulberg und einem Meter Hütchen (oder ähnliches(Kaufwert muss identisch sein))

3.2.   Der Gewinn ist nicht verhandelbar, umtauschbar oder übertragbar. Die Auszahlung des Gewinns in Bar ist ausgeschlossen.

3.3.   Der Förderverein behält sich das Recht vor, den Gewinn durch einen Gewinn in ähnlichem Wert zu ersetzen, sofern der benannte Gewinn aus Gründen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Fördervereins liegen, nicht zu zur Verfügung gestellt werden kann.

4.     Ausschluss vom Gewinnspiel

4.1.   Der Förderverein ist berechtigt, Teilnehmer von diesem Gewinnspiel auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, falsche, irreführende oder betrügerische Angaben machen, sich unlauterer Hilfsmittel bedienen und/oder versuchen, an dem Gewinnspiel mehrfach teilzunehmen oder das Verlosungsergebnis zu manipulieren.

4.2.   Liegt ein Ausschlussgrund vor, ist der Förderverein – auch nachträglich – berechtigt, Gewinne abzuerkennen und bereits ausgehändigte Gewinne zurückzufordern bzw. Wertersatz zu verlangen.

5.     Haftung

5.1.  Der Förderverein übernimmt keine Haftung dafür, dass diese Aktionsseite, der zu kommentierende Gewinnspielpost auf der Aktionsseite, Kommentare, Likes, Shares und etwaige Links verfügbar und von den Teilnehmern technisch fehlerfrei und vollständig abrufbar sind. Insbesondere wird innerhalb der gesetzlichen Grenzen keine Haftung für Schäden und Verluste oder Löschungen von Daten, die sich aus technischen Störungen oder Verzögerungen, Viren oder ähnlichen Gründen ergeben, übernommen.

5.2.  Der Förderverein haftet nicht für Schäden, die bei der Durchführung des Gewinnspiels oder der Inanspruchnahme eines Gewinns entstehen. Nicht ausgeschlossen ist jedoch die gesetzliche Haftung für (a) Personenschäden oder Todesfälle, (b) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, (c) Schäden aufgrund von Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht, d. h. einer Pflicht, auf deren Erfüllung sich der Teilnehmer verlassen durfte und verlassen hat, sowie (d) Fälle, in denen eine Haftung aufgrund von Gesetz nicht ausgeschlossen werden kann. Soweit der Förderverein eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5.3.   Der Teilnehmer verpflichtet sich insbesondere dazu, die Teilnahmebedingungen sowie die geltenden Strafgesetze und Jugendschutzbestimmungen zu beachten und keine rassistischen, pornografischen, obszönen, beleidigenden oder für minderjährigen ungeeigneten Inhalte zu verbreiten oder darzustellen.

5.4.   Verstößt der Teilnehmer gegen die Bedingungen bzw. verletzt er die eingegangene Verpflichtung, so hat der Teilnehmer selbst für etwaige Rechtsverstöße einzustehen. Der Teilnehmer stellt den Förderverein insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter inklusive der erforderlichen Kosten einer Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung frei.

6.     Datenschutz

6.1.   Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers beachtet der Förderverein die Datenschutzrechtlichen Vorgaben.

6.2.  Der Förderverein wird die erhobenen Teilnehmerdaten, d. h. Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, nur für die Durchführung des Gewinnspiel (insbesondere Auswertung des Gewinnspiels, Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner, Gewinnabwicklung) speichern und verarbeiten. Der Teilnehmer ist berechtigt, von der Teilnahme an dem Gewinnspiel jederzeit durch E-Mail an kontakt@feuerwehr-seulberg.de zurücktreten. Wenn die bei dem Förderverein vorliegenden personenbezogenen Daten für die Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr benötigt werden, wird der Förderverein diese löschen bzw. sperren.

7.     Sonstiges

7.1.  Der Förderverein ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt und für den Fall, dass eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen und/oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.

7.2.   Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch  eine solche zu ersetzen, die rechtlich möglich ist und der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

7.3.  Der Förderverein ist berechtigt, die Aktion vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt und für den Fall, dass eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen und/oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.

7.4.   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.