Wie beugt man einem Kaminbrand vor

Die Außentemperaturen sind gefallen und somit hat die Heizperiode begonnen. Durch die steigenden Energiekosten sind viele Mitbürger wieder dazu übergegangen mit Holz anstatt mit Öl oder Gas zu heizen. Read More

H Gefahr 2 – Auslaufende chemikalische Flüssigkeit

Erste Meldung: Auslaufende chemikalische, ätzende Flüssigkeit aus einem 1000 Liter fassenden Flüssigbehälter auf dem Gelände der Fa.Rühl Chemie

Lage vor Ort: Leckage im Tank, keine verletzten Personen. Flüssigkeit wird abgepumpt

Gefahren in der Grillsaison

Kaum klettern die Temperaturen am Thermometer, beginnt wieder die Grillsaison. Doch Fehler beim Anzünden oder beim Betreiben des Grills können sich „brand- heiß“ oder sogar lebensgefährlich auswirken. Eine „abgebrannte“ Gartenparty oder aüßerst schwere und schmerzhafte Verbrennungen (von Körperteilen) sind keine Seltenheit. Im Extremfall kann es sogar zu einem tödlichen Unfall kommen. Verdeutlichen kann man sich die Gefahren daran, dass die aus dem Grill lodernden Flammen ca. 800 Grad Celsius, die Glut und das Rost ca. 500 Grad Celsius und das Gehäuse eines Metallgrills noch ca. 400 Grad Celsius Temperatur haben.

Deshalb sollten die folgenden Ausführungen beachtet werden:

  • Achten Sie beim Kauf von Grillgeräten auf die DIN EN 1860 – 1 und vorzugsweise auch auf das GS-Zeichen, bei Gasgrills auf eine „CE“-Kennzeichung.Bildschirmfoto 2013-04-12 um 11.40.08
  • Der Grill gehört ausschließlich ins Freie, ausgenommen hiervon sind die elektrischen Tischgrille. Betreiben Sie einen Holz- oder Gasgrill nie in geschlossenen Räumen, versuchen Sie auch nach dem Grillen auf keinen Fall die Restwärme zur Erwärmung einer Gartenlaube oder Wohnung zu nutzen. Selbst ein vermeintlich erkalteter Grill kann zu einer lebensbedrohlichen Gefahr werden, wenn Sie ihn zum Schutz vor einem Gewitter in die Wohnung tragen! Schuld daran ist entstehendes Kohlenmonoxid, ein hochgiftiges und geruchloses Gas, das innerhalb kürzester Zeit zum Tode durch Ersticken führt.
  • Der Grill sollte stabil sein und einen sicheren Stand auf festem Untergrund haben. Zu brennbaren Gegenständen wie z.B. Sonnenschirmen etc. muss ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Bewegen Sie den Grill nicht mehr, wenn er schon brennt.
  • Wenn Sie an einem Lagerfeuer grillen, sorgen Sie für einen nicht brennbaren Streifen rund um den Grillplatz – am einfachsten, indem Sie Grasboden ausheben, bis die Erde freiliegt.
  • Am besten grillen Sie in der Natur auf dafür ausgewiesenen Plätzen – und nie im Wald!
  • Bei der Verwendung eines Gasgrills prüfen Sie vorher, ob die Anschlüsse dicht sind. Der Verbindungsschlauch und die Gasflasche dürfen beim Grillen nicht der Hitze ausgesetzt werden.
  • Wer seine Speisen mit Holzkohle zubereitet, sollte zur Sicherheit einen Eimer Wasser neben dem Grill platzieren. Bei einem Gas- oder Stromgrill hingegen dürfen aufkommende Flammen keinesfalls mit Wasser bekämpft werden.
  • Achten Sie darauf, dass Sie möglichst keine Kunstfasertextilien beim Grillen tragen.
  • Beachten Sie beim Grillen die Windrichtung, um Gefahren durch Funkenflug und Rauchentwicklung zu vermeiden. Grillen Sie möglichst nicht bei starkem Wind, sonst besteht die Gefahr, dass Glut verweht wird.Löschen Sie bei aufkommendem Wind die Glut mit ausreichend Wasser ab und/oder vergraben Sie die Glutreste in Erde oder Sand. Beim Gasgrill besteht bei starkem Wind die Gefahr, daß die Flamme erlischt und Gas weiterhin unkontrolliert austritt.
  • Das Anheizen eines Holzkohlegrills nimmt mindestens eine halbe Stunde in Anspruch. Man sollte sich also Zeit nehmen. Mit Brandbeschleunigern wie Spiritus, Alkohol, Benzin oder Lampenöl zu hantieren, ist hochgefährlich, da es bei diesem leicht brennbaren Material zu Verpuffungen kommen kann. Dabei kommt es oft zu schweren Brandverletzungen, die besonders den empfindlichen Gesichtsbereich und den Oberkörper betreffen.
  • Es wird daher empfohlen, nur solche Anzündhilfen zu verwenden, die von einer anerkannten Prüfstelle getestet und für sicher befunden wurden, z.B. nach DIN EN 1860-3 geprüfte Grillanzündhilfen mit DIN-CERTCO Zeichen.Bei der Verwendung von flüssigen Anzündhilfen ist darauf zu achten, dass die Flasche über eine Ausgießhilfe und ein Sicherheitsventil verfügt, welches einen Flammenrückschlag verhindert.
  • Spritzen Sie niemals flüssigen Grillanzünder in den bereits entzündeten Grill. Durch einen Flammenrückschlag kann die gesamte Flasche in der Hand explodieren und zu schwersten Brandverletzungen am Körper führen.Bildschirmfoto 2013-04-12 um 11.40.00
  • Es ist darauf zu achten, dass vor dem Auflegen des Grillgutes die Anzündhilfe vollständig verbrannt ist.
  • Beginnen Sie mit dem Grillen erst, wenn die Flammen beim Durchbrennen erloschen sind und sich auf der Grillkohle eine weiße Ascheschicht zeigt.
  • Mit Grillhandschuh oder langer Grillzange arbeiten.
  • Da sich abtropfendes Fett entzünden kann, sollten Auffangschalen benutzt werden. Neben einer verringerten Geruchsbelästigung der Nachbarn hat das den Vorteil, dass weniger sogenannte Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) entstehen. Das sind krebserregende Stoffe, die beim Grillen entstehen können, insbesondere wenn Fett, Fleischsaft oder Marinade in die Holzkohle tropft und die Grillwurst oder das Kotelett dabei geräuchert werden.
  • Sollte sich Fett entzünden, so löschen Sie es bitte niemals mit Wasser, dabei können sich gefährliche Stichflammen bilden. Weitaus ungefährlicher ist es, diese Flammen mit Sand oder einer Löschdecke einzudämmen.
    In der Regel reicht es jedoch schon, den Grillrost mit dem Grillhandschuhen vom Grill zu heben.

Grillen mit Kindern

 

Besondere vorsichtig gilt es zu sein wenn Kinder beim Grillen dabei sind! Denn Kinder sind neugierig. Feuer ist für sie etwas ganz Besonderes: Es raucht, es zischt, da tut sich was! Doch leider kommt es immer wieder vor, dass Kinder beim Grillen schwer verletzt werden.

Die Gründe:

  • Kinder können die Gefahr nicht einschätzen.
  • Erwachsene sind häufig unachtsam. Sie konzentrieren sich auf das Feuer und vergessen dabei, auf die Kinder aufzupassen. Vor allem dann, wenn Alkohol im Spiel ist.
  • Es ist schon oft genug vorgekommen, dass Kinder oder Haustiere versehentlich gegen den Grill gestoßen sind und damit schlimme Unfälle ausgelöst haben.
  • Immer wieder kommt es zu Vergiftungen, weil Kinder an Grillanzündern genippt haben.

Deswegen:

  • Der Grillbereich ist kein Spielbereich.
  • Halten Sie Kinder vom Grill fern (ausreichender Sicherheitsabstand ca. 2 bis 3m).
  • Äußerste Vorsicht beim Grillen.
  • Immer die Kinder im Blickfeld haben.
  • Frühzeitig die Kinder über die Gefahren beim Grillen aufklären und ihnen durch gutes Beispiel zeigen, wie man richtig mit dem Grillfeuer umgeht.

Achtung! Auch scheinbar erloschenes Feuer birgt noch Gefahren:

Schwerste Hand- und Fußverletzungen kommen durch die noch glimmende Asche vor.  Also: Auch nach dem Grillen ist die Gefahr noch nicht vorbei.

Sollte es zu Brandverletzungen kommen

 

Kühlen Sie Brandwunden ca. 10-20 Minuten lang mit kühlem, sauberem Wasser.

Ab etwa 10% verbrannter Hautoberfläche ist der Grillunfall ein Fall für den Notarzt! Rufen Sie dann unverzüglich Hilfe über den Notruf 112.

Bei Kindern gilt: Schon eine Brandverletzung in der Größe eines 2 Euro-Stücks muß vom Notarzt versorgt werden.

Decken Sie die Wunde nach der Kühlung möglichst keimfrei ab. Verwenden Sie jedoch niemals Haushaltsmittel wie Mehl oder Ähnliches.

Betreuen Sie den Patienten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

Suchen Sie auch bei kleineren Verbrennungen baldmöglichst den Arzt auf.

Infos zum Thema sowie über Paulinchen-Initiative für brandverletzte Kinder e.V.

Rauchmelder = Lebensretter

Jeden Monat verunglücken rund 35 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.

Die jährlichen Folgen in Deutschland: Rund 400 Brandtote, 4.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich.

In den meisten Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben.
Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.

Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein  Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Zigarettenrauch löst übrigens bei qualitativ hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird.

Vorbeugender Brandschutz mit Rauchmeldern

Feuerwehrstatistiken belegen, dass nach Ausbruch eines Brandes im Durchschnitt vier Minuten zur Flucht bleiben. Ein Rauchmelder warnt rechtzeitig vor der Gefahr, noch bevor sich die tödlichen Rauchkonzentrationen gebildet haben.

In einem Brandversuch des Bundesamtes für Materialforschung (BAM) im Jahre 2007 gemeinsam mit der Berliner Feuerwehr alarmierte der Rauchmelder bereits 2 Minuten nach dem Brandausbruch, es blieben weitere 2 Minuten, um ungefährdet den Raum zu verlassen. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können. Aus diesem Grund haben sich Rauchmelder als Lebensretter und wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes bewährt.

Hören Sie Ihren Rauchmelder?

Wohnen und vor allem schlafen Sie auf mehr als einer Etage oder in einem Haus oder ist das Kinderzimmer sehr weit vom Schlafzimmer entfernt? Dann empfehlen sich vernetzte Rauchmelder, per Funk oder Kabel, die Sie rechtzeitig alarmieren, wenn einer der Rauchmelder in Haus oder Wohnung einen Brand meldet. Je nach Typ und Vernetzung können Sie z. T. sogar sehen, welcher Rauchmelder, d. h. welcher Raum betroffen ist. Fragen Sie Ihren Elektrofachhändler nach den Möglichkeiten, die für Sie am besten sind.

Es kann jeden treffen!

Bildschirmfoto 2013-09-21 um 08.16.00Die meisten Brandopfer (70 %) verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Denn tagsüber kann ein Feuer meist schnell entdeckt und gelöscht werden. Nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.

 

 

Gefährliche Irrtümer

Genauso weit verbreitet wie die Vielzahl an Brandursachen sind die Unwissenheit und die Sorglosigkeit, mit der die meisten Personen eine Brandgefahr für sich ausschließen:

“Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen.”/„Mir bleibt genug Zeit, mich in Sicherheit zu bringen.“

Irrtum, Sie haben durchschnittlich nur 4 Minuten zur Flucht. Bei allen Bränden entstehen gerade in der Schwelphase schon kurz nach Brandausbruchgroße Mengen hochgiftiger Gase. Es bleiben nur zwei bis vier Minuten zur Flucht.

„Die Hitze wird mich früh genug wecken.“

Der größte anzutreffende Irrtum: Denn weit gefährlicher als Flammen oder Hitze ist der Brandrauch. Schon nach wenigen Minuten erreichen die bei Bränden freigesetzten Gase lebensbedrohliche Konzentrationen, die nach kürzester Zeit zum Erstickungstod führen.

“Meine Nachbarn oder mein Haustier werden mich rechtzeitig alarmieren.”

Eine gefährliche Fehleinschätzung, wenn man nur 4 Minuten Zeit hat – besonders nachts, wenn Ihr Nachbar schläft und das Haustier im Nebenzimmer ist.

“Wer aufpasst, ist vor Brandgefahr sicher.”

Stimmt nicht. Elektrische Defekte sind häufige Brandursachen. Auch Brandstiftungen im Keller oder Hausflur sowie ein Brand in der Nachbarwohnung gefährden Sie ganz unverschuldet. Auch die aufmerksamsten Zeitgenossen sind nicht vor den nächtlichen Gefahren und der Vielzahl aller möglichen Brandursachen geschützt.

“Steinhäuser brennen nicht.”

Das brauchen Sie auch nicht! Schon Ihre Gardine, die Tapete oder ca. 100g Schaumstoff, beispielsweise in Ihrer Couch, sind ausreichend, um eine tödliche Rauchvergiftung zu erzeugen. Nicht abgeschaltete oder defekte elektrische Geräte und überlastete Leitungen sind weitere Gefahrenquellen.

“Rauchmelder sind zu teuer.”

Ein Rauchmelder ist das beste Mittel zum vorbeugenden Brandschutz im eigenen Haushalt. Täglich sterben in Deutschland 2 Menschen bei Bränden. Wie viel ist Ihnen Ihr Leben wert?

 

Andere Länder,weniger Opfer!

Bildschirmfoto 2013-09-21 um 08.22.20

Gesetzgebung in Hessen:

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten seit 24.06.2005
  • für  bestehende Wohnungen: bis 31.12.2014
  • in Schlafräumen, Kinderzimmern, Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de

PKW-Rettungskarten

Bei einem Verkehrsunfall mit eingeklemmten Personen zählt jede Sekunde. Jeder Unfall ist anders und auch jedes Kraftfahrzeug hat seine spezifischen Eigenheiten, die es bei einer Rettung zu berücksichtigen gilt. In den letzten Jahren hat die technische Fortentwicklung (Karosserieversteifungen, verbesserte Stähle usw.) für mehr Fahrzeugsicherheit gesorgt. Doch leider ist eben diese Weiterentwicklung auch Schuld daran, das wir von den Rettungskräften länger brauchen um Menschen aus ihren verunfallten Fahrzeugen zu befreien.

Daher benötigen wir als Rettungskräfte schnelle und zuverlässige Auskunft über charakteristische technische Merkmale eines verunfallten Fahrzeuges.

An dieser Stelle kommt jetzt jeder Verkehrsteilnehmer selbst ins Spiel. Der ADAC hat vor einiger Zeit die Idee der Rettungskarte entwickelt.

Diese „Rettungskarte“ im DIN-A4-Format gehört aus unserer Sicht in jedes Auto. Sie enthält Angaben über die Position von Karosserieverstärkungen, Tank, Airbags, Gasgeneratoren, Steuergeräten usw. Auch zeigt sie, wo für uns von der Feuerwehr geeignete Schnittbereiche liegen. Um für Retter im Ernstfall greifbar zu sein, muss die Karte bei jedem Pkw hinter die Fahrer-Sonnenblende geklemmt werden.

Alle Hersteller und Importeure bieten mittlerweile die vom ADAC geforderten standardisierten Rettungskarten an.
Für Inhalt und Darstellung sind die Hersteller selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die leider teilweise sehr hohen Dateigrößen.

Die Rettungskarte kann Aktualisierungen unterliegen. Sie muss dann ausgetauscht werden.

Was also müssen sie jetzt tun ?ADAC_Rettungskarte

  • Rettungskarte für das eigene Fahrzeug besorgen.
  • Gibt es als Download-Link beim ADAC unter https://www.adac.de/Rettungskarte
  • Oder einfach in der Kfz-Werkstatt beim nächsten Besuch um die Aushändigung einer Karte bitten.
  • Rettungskarte zusammen falten und hinter die Fahrer-Sonnenblende klemmen.

Schon fertig!

So einfach geht es und sie helfen uns und sich selbst, sollte es einmal zu einem Unfall kommen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn sie auch ihren Freunden und Bekannten von dieser Weiterentwicklung im Bereich der Fahrzeugrettung berichten würden, damit möglichst bald jedes Kraftfahrzeug mit einer Rettungskarte unterwegs ist.

 

Die Rettungsgasse

Im vergangenen Spätsommer kam es durch einen LKW-Brand auf der A3 zu einem Stau, in dem die Rettungskräfte aufgrund fehlender Rettungsgasse kaum zu Verletzten im Stau durchkamen. In diesem Stau kollabierte auch ein Kind, das erst von einer Motorradstaffel erreicht und versorgt werden konnte. Wie wir jetzt erfahren mussten, verstarb das Kleinkind noch in der gleichen Nacht im Krankenhaus.
Die genauen Umstände und in wiefern die fehlende Rettungsgasse hierfür eine Mitschuld trägt, sind noch unbekannt.

Rettungsgasse gesetzlich vorgeschrieben
Bei Stau auf Autobahnen müssen Autofahrer laut StVO eine sogenannte Rettungsgasse bilden um Einsatzfahrzeugen das Vordringen zum Unfallort zu ermöglichen. Doch viel zu viele Autofahrer sind sich der Regeln nicht bewusst oder ignorieren sie. Die Sturheit kostet in einigen Fällen Menschenleben.

30 Jahre Leichtsinnigkeit und Ignoranz in Deutschland?

Bereits seit 1982 gilt §11 der StVO für ‘Besondere Verkehrslagen‘ „(2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.“

Ungeachtet der klaren Gesetzeslage werden nur in seltenen Fällen adäquate Rettungsgassen für Einsatzfahrzeuge wie Rettungswagen, Notarztfahrzeuge, Feuerwehr und Polizei freigehalten.

Es mangelt an Wissen, Vorbildwirkung und in einigen Fällen sogar an Einsicht bei PKW- und sogar LKW-Fahrern.
Wird jedoch keine Gasse gebildet können RTW, NAW und Feuerwehr nur viel zu langsam zum Einsatzort vorrücken.

Die Verzögerung zahlen verunfallte Autofahrer mit ihrem Leben oder bleibenden Schäden.

Und es kann jeden Treffen, der auf einer deutschen Autobahn in eine Notlage gerät.

Vorbild Österreich: Hohe Bußgelder und vorbildliche Autofahrer

In Österreich gilt seit 1. Januar 2012 die Rettungsgasse auf Autobahnen und Schnellstraßen. Verstöße gegen die Anordnung werden mit hohen Bußgeldern bis zu 2.000 Euro geahndet. Mit Einführung der Rettungsgasse wurde aber auch eine groß angelegte Werbekampagne initiiert, die Autofahrer aufklärt. Ein TV-Spot der im österreichischen Fernsehen gezeigt wurde, zeigt wie im Falle von Stau der Rettungsweg freigehalten werden muss und in Österreich funktioniert die Rettungsgasse nunmehr in aller Regel perfekt.

Allein in Deutschland scheint das Konzept noch nicht zu fruchten. Obwohl auch hier ein Bußgeld von mindestens 20 Euro bei Nichteinhaltung fällig werden kann. Verfolgt werden Verstöße leider viel zu selten.

Unsere Tipps:

  • Bilden Sie stets eine Rettungsgasse wie im Beispiel beschrieben!
  • Gehen Sie mit gutem Beispiel voran, unerfahrene Autofahrer werden ihnen folgen und dankbar sein!
  • Nutzen Sie die Rettungsgasse niemals für egoistische Überholmanöver
  • Fahren Sie vorsichtig auf das Stauende hinzu und warnen Sie weitere Autofahrer

Das System zur Bildung der Rettungsgasse ist denkbar einfach.
In dem kurzen folgenden Video wird es nochmals genaustens erklärt:

Sei Dabei!

Fast alle Feuerwehren haben Nachwuchssorgen. Auch wir sind ständig auf der Suche nach interessierten Mitmenschen die bereit sind in einem professionell arbeitendem Team mitzuwirken, Verantwortung für ihre Mitbürger zu übernehmen und sich ehrenamtlich engagieren wollen.

Aus diesem Grund haben wir eine neue Werbekampagne gestartet, in der wir in den kommenden Wochen verschiedene Werbeplakate veröffentlichen.

Die ersten beiden Plakate sind nun fertig gestellt und diese möchten wir Ihnen nicht vorenthalten.

Haben wir Dein/Ihr Interesse geweckt?

Dann schaue doch einfach mal bei uns vorbei!

Die Einsatzabteilung trifft sich jeden Dienstag ab 20:00 Uhr im Gerätehaus Seulberg!

Und hier nun noch ein paar Hinweise zum Dienst in der Feuerwehr:

Voraussetzungen für eine aktive Mitgliedschaft (in der Einsatzabteilung)smartwatch

  • Mindestalter 17 Jahre
  • sowie die körperliche und geistige Eignung für den Feuerwehrdient
  • keine Vorstrafen

Die Freiwillige Feuerwehr Seulberg bietet Ihnen als aktives Mitglied

  • eine hervorragende Ausbildung zum Feuerwehrmann bzw. zur Feuerwehrfrau durch Lehrgänge auf Stadt-, Kreis- und Landesebene
  • gute Aufstiegschancen
  • viel Kameradschaft

Wir erwarten

  • regelmäßige Teilnahme an den Dienstveranstaltungen
  • die Bereitschaft, die Ausbildung zum Feuerwehrmann beziehungsweise zur Feuerwehrfrau zu absolvieren und sich auf Lehrgängen weiterzubilden
  • um dann so oft und so schnell wie möglich nach der Alarmierung zu Einsätzen zu erscheinen

Häufig gestellte Fragen zur aktiven Mitgliedschaft

Welchen Beruf sollte ich als Mitglied der freiwilligen Feuerwehr gelernt haben?

Anders als bei der Berufsfeuerwehr, die Wert auf eine handwerkliche Ausbildung legt, ist es für uns unerheblich welchen Beruf Sie erlernt haben oder gerade erlernen. Jeder ist als Mitglied der freiwilligen Feuerwehr geeignet.

Muss ich besonders sportlich sein?

Wenn Sie Körperlich durchschnittlich belastbar sind, reicht dies für den Feuerwehralltag. Lediglich von Trägern von Atemschutzgeräten wird eine gute Kondition erwartet und in regelmäßigen Abständen auch von einem Arzt geprüft.

Welche Aufgabe haben Frauen bei der Feuerwehr?

Männer und Frauen sind bei der Feuerwehr gleichberechtigt. Sie bekommen die gleiche Ausbildung und können die gleichen Aufgaben übernehmen. Grundsätzlich wird bei allen Mitgliedern auf die physische und psychische Belastbarkeit Rücksicht genommen.

Wann finden die Feuerwehrdienste statt?

Übungs- und Ausbildungsdienste finden jeden Dienstag ab 20:00 Uhr statt. Zu Einsätzen wird allerdings rund um die Uhr über Funkmeldeempfänger alarmiert.

Was kostet die Mitgliedschaft in der Feuerwehr?

Die Mitgliedschaft in der Feuerwehr ist komplett kostenfrei! Die komplette Ausrüstung stellt natürlich auch die Feuerwehr.

Achtung Faschingszoll!

Aktuell tritt die fünfte Jahreszeit in die Hochphase und das karnevalistische und närrische Treiben nähert sich dem Höhepunkt.
Dazu zählen auch die “Faschingszoll-Kontrollstellen”. Kinder spannen ein Seil über die Fahrbahn und zwingen die Autofahrer zur Verlangsamung der Fahrt, ggf. sogar zum Stopp, wo dann in der Regel ein oder mehrere Kinder dem Fahrer ihre Forderungen verkünden.

Je nach Laune und Einstellung der “Zollpflichtigen” haben die Kinder damit auch Erfolg und erzielen je nach Dauer der “Mautstelle” oftmals beachtliche Einnahmen.
Viele Autofahrer sehen dies mittlerweile eher als Schikane denn als Faschingstreiben an und so ist es nicht verwunderlich, dass es auch zu unschönen, ja teilweise gefährlichen Szenen kommt.

Warum gefährlich?

Die Sperren dauern oftmals bis in die Dämmerung/Dunkelheit hinein, so dass die Kinder spät zu erkennen sind; dazu häufig in kleineren Ortschaften an den Ortsein- bzw. -ausgängen.

Das Seil wird teilweise um das Handgelenk gebunden und kann im Falle eines Verhakens am Auto nicht mehr schnell genug gelöst werden, schlimmstenfalls wird das Kind mitgerissen – auf die Verletzungsgefahr braucht hier nicht besonders hingewiesen werden.

Oder aber nachfolgende Fahrzeugführer erkennen das Hindernis nicht und rechnen daher nicht mit einem unter Umständen plötzlichen Anhalten des Vorausfahrenden.
Es kann zu einem Auffahrunfall kommen -auch hier mit nicht kalkulierbaren Folgen.
Die Polizei rät, Eltern und Sorgeberechtigte sollten daher mit Kindern über die Gefahren solcher “Zollstellen” reden und nicht zuletzt auch überwachen, wohin sich der Nachwuchs nach vermeintlich gewonnener Einsicht in der kritischen Zeit begibt.

Verkehrskontrollen in der Faschingszeit

Unabhängig davon wird die Polizei im Vorfeld und an den “tollen Tagen” natürlich auch wieder verstärkt ihr Augenmerk auf die Verkehrsteilnehmer richten und durch entsprechende Kontrollen insbesondere den Alkohol- und Drogenmissbrauch bekämpfen.

Zusammenfassung

  • An Ortsein- sowie Ausgängen auf Kinder mit “Faschingszoll-Stellen” achten
  • Darauf achten ob Seile gespannt sind
  • Sind diese Seile evtl an den Händen der Kinder angeknotet?
  • Auf plötzlich bremsende Fahrzeuge achten
  • Mit Kindern über die Gefahren sprechen
  • Kinder beobachten

Europäischer Notruftag am 11.2.

Ob Feuer in Finnland oder Unfall in Ungarn: Der Notruf 112 ist in Europa der einheitliche und direkte Draht zu schneller Hilfe. Die Telefonnummer 112 ist mittlerweile in allen Staaten der Europäischen Union die Nummer in Notfällen.

Auch in sämtlichen Handynetzen verbindet 112 mit der zuständigen Notrufzentrale. Jedoch wissen nur 17 Prozent der Menschen in Deutschland, dass die 112 nicht nur im eigenen Land, sondern überall in der Europäischen Union (EU) Hilfe bringt.

Damit liegt die Bundesrepublik in der Eurobarometer-Umfrage weit hinter dem EU-Durchschnitt von 27 Prozent – nur in Großbritannien (13 Prozent), Griechenland (sieben Prozent) und Italien (fünf Prozent) ist die Kenntnis geringer. Der Anteil der Bevölkerung in Deutschland, die die 112 als europaweiten Notruf identifizieren kann, ist im Vergleich zu 2008 lediglich um fünf Prozentpunkte gestiegen.

Zum sechsten Mal gibt es nun am 11. Februar den „Europäischen Tag der 112″, um die einheitliche Notrufnummer besser bekannt zu machen. Alle EU-Staaten haben deshalb beschlossen, den 11.2. zum Euronotruftag zu erklären, um die Vorteile der gemeinsamen Notrufnummer bekannter zu machen, denn an diesem Tag der Notruf auch im Datum steckt.

Die Notfallnummer gilt nicht nur europaweit, sondern ist auch im Ausland gebührenfrei und ohne Vorwahl wählbar. Und falls das eigene Handy einmal „Nur Notrufe” anzeigt, bedeutet dies, dass das eigene Handynetz ohne Empfang ist, Notrufe aber über ein anderes Handynetz an die Notrufzentralen geleitet werden. Selbst wer kein eigenes Handy hat, kann ohne PIN und trotz Tastensperre den Notruf 112 an einem fremden Handy wählen.

Der Notruf 112 ist nicht nur ein Symbol für Hilfe in ganz Europa. Er führt in Deutschland auch die Feuerwehren und Rettungsdienste in den Leitstellen zusammen. In Friedrichsdorf sowie im gesamten Hochtaunuskreis gehen die 112-Notrufe in der Leitstelle im Landratsamt in Bad Homburg ein, die rund um die Uhr von geschulten Fachkräften besetzt ist. Die Notrufe werden nach einem strukturierten Frageschema bearbeitet und die nach Einschätzung des Disponenten erforderlichen Hilfskräfte alarmiert. Während die Einsatzkräfte anfahren kann der Mitarbeiter bei Bedarf Erste-Hilfe-Hinweise an den Anrufer weitergeben.

Quelle: DFV und Europe Direct