Gefahren an Silvester
Warnung vor illegalem Feuerwerk

Quelle: BAM

 

Vom Zünden von Feuerwerk wird dringend abgeraten!

Bund und Länder raten dringend vom Zünden von Feuerwerk ab, um Unfälle zu vermeiden. Die BAM bittet darum: Helfen Sie mit, dass Notaufnahmen und Intensivstationen in Krankenhäusern nicht zusätzlich belastet werden.

Feuerwerk vom letzten Jahr nicht verwenden!

Sollten Sie noch Feuerwerk vom letzten Jahr besitzen, wird dringend empfohlen, dieses nicht zu zünden. Sicher, kühl und trocken gelagertes Feuerwerk hält sich über einen längeren Zeitraum. Daher können Restbestände ohne Weiteres auch im nächsten Jahr an Silvester verwendet werden.

Kein Feuerwerk im Ausland kaufen!

Wir empfehlen generell kein Feuerwerk im Ausland zu kaufen, um das Risiko zu vermeiden, evtl. Gegenstände zu erwerben, deren Verwendung in Deutschland illegal ist.

Finger weg von illegalen Feuerwerkskörpern!

Das Beschaffen und Verwenden von illegal hergestelltem und angebotenem Feuerwerk ist nicht nur strafbar, sondern auch hochgefährlich!

So erkennen Sie geprüftes Feuerwerk

Geprüftes Feuerwerk ist mit einer Registriernummer und einem CE-Zeichen gekennzeichnet.

Die Registriernummer enthält die Kennnummer der Prüfstelle, die die EU-Baumusterprüfung für den Feuerwerkskörper durchgeführt hat.

Das CE-Kennzeichen ist kombiniert mit der Kennnummer der Prüfstelle, die die Qualitätssicherung beim Hersteller überwacht.

Europaweit dürfen 14 Prüfstellen Pyrotechnik - davon 13 Feuerwerk - prüfen. In Deutschland wird Feuerwerk von der BAM geprüft. Die BAM hat die Kennnummer 0589.

0589 – F2 – 1254 ist ein Beispiel für eine Registriernummer, die die BAM vergeben hat. F2 steht für Feuerwerk der Kategorie 2. 1254 ist eine fortlaufende Nummer.

Verwenden Sie unter keinen Umständen illegale Feuerwerkskörper. Diese enthalten oft nicht nur Schwarzpulver, sondern sind mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz und/oder anderen Materialien gefüllt. Zudem ist nicht gewährleistet, dass vom Moment des Anzündens bis zum Zünden des Knallkörpers auch genügend Zeit bleibt, um den benötigten Sicherheitsabstand zu erlangen. So kann z.B. das Zünden eines Knallkörpers in der Hand hier zu schweren Verletzungen führen.

Unsere Tipps für ein sicheres Silvester

Der Deutsche Feuerwehrverband gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:

 

  • Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.

 

  • Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller.

 

  • Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.

 

  • Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Zudem gilt dieses Verbot auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Beachten Sie örtliche Regelungen!

 

  • Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein.

 

  • Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen.

 

  • Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.

 

  • Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!

 

  • Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.

 

  • Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.

Balkon vor Brand schützen

Auf Balkon oder Terrasse sammeln sich im Winter oft viele Dinge an: Gartenmöbel, Sonnenschirm, leere Kisten oder Zeitungsstapel. Man plant, sie beim Frühjahrsputz zu entsorgen oder im Sommer wieder in den Garten zu stellen – doch vor allem an Silvester ist dieses Gerümpel gefährlich.

 

„Wenn Balkon oder Terrasse vollgestellt sind, erhöht sich damit die Brandlast ungemein“, warnt Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbands (DFV). 

 

Vor allem leicht entzündliche Materialien wie Papier oder der ausgetrocknete Weihnachtsbaum sollten in der Silvesternacht nicht draußen gelagert werden: „Sie könnten durch einen fehlgeleiteten – oder gar gezielt abgeschossenen – Böller in Brand gesetzt werden. Ein solcherart angefachtes Feuer kann sich unter Umständen auch in die Wohnung ausbreiten“, erklärt Hachemer. 

 

Daher rät der Brandschutzexperte, die Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren zu schützen: „Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbaren Gegenstände von Balkonen, Terrassen und aus Hauseingängen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.“ Wenn der Balkon doch brennt, sollte man nur dann versuchen, das Feuer zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist.

 

Ansonsten gilt: Türen schließen, mit allen Personen die Wohnung verlassen und die Feuerwehr über den kostenfreien Notruf 112 alarmieren.

 


 

Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen mal etwas schief laufen, dann zögern Sie nicht!
Wählen Sie umgehend die Notrufnummer 112!

 

Fotos und Text: Feuerwehr Seulberg, Deutscher Feuerwehrverband, BAM

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